Jahresabschlüssse
und
betriebliche Steuererklärungen
Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuererklärungen umfassen grundsätzlich den gesetzlichen Umfang, der von Art und Umfang des Unternehmens abhängt:
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Stichpunktartige Überprüfung der Buchführung auf Korrektheit der Buchungen,
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Jahresabschlusstätigkeiten (z. B. Aufteilung von Kapitalkonten auf Gesellschafter und Kontokorrentkonten in betriebliche und private Nutzung, Rückstellungen, ggf. Prüfung Anlagevermögen),
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Erstellung konsolidierter Jahres- und Periodenabschlüsse für Unternehmensgruppen,
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Überprüfung, ob alle relevanten Verträge (z. B. Grundbuchauszug, Ehegatten- oder Gesellschafterarbeitsverträge) sowie Informationen zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Bürgschaften, Verträge mit Dritten, Patronatserklärung) vollständig vorhanden sind,
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Bescheinigungen über die Art der Jahresabschlusserstellung (Mitwirkung des Mandanten)
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Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung bis hin zur elektronischen Offenlegung.
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Auf Wunsch des Mandanten elektronische Übermittlung der Abschlussdaten an Banken.
Wir übernehmen für Unternehmen die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärungen). Bereits durch eine korrekt erstellte Steuererklärung können oftmals schon Steuervorteile erzielt werden.
Private Steuererklärungen
Auch im privaten Bereich ist die Erstellung einer korrekten Steuererklärung wichtig. Gerne unterstützen wir Privatpersonen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Das bedeutet für Sie nicht nur eine Zeitersparnis, sondern kann auch finanzielle Vorteile bieten.
Unsere Dienstleistungen zu privaten Steuererklärungen umfassen grundsätzlich:
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Prüfen der Belege auf Richtigkeit und Vollständigkeit,
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Anfertigen der Steuererklärung,
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Vorbereiten und Besprechen der Unterlagen
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Elektronische Übermittlung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung zu den Themen Vermögens- und Generationenplanung.