- Carsten Reineke
183 Tage Regelung im Steuerrecht
Von Mandanten kommen häufiger Fragen zur 183 Tage Regelung (183 Tage = 6 Monate).
Die 183 Tage sind an mindestens zwei Stellen im Steuerrecht wichtig.
1. Bei der Bestimmung, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland vorliegt.
Der gewöhnliche Aufenthalt führt dann zu einer unbeschränkten Steuerpflicht (die weltweiten Einkünfte werden in Deutschland besteuert, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas anderes regelt).
2. Um in einem Doppelbesteuerungsabkommen festzustellen, welcher Staat das Besteuerungsrecht bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit hat.
Bei einem Arbeitgeber im Ansässigkeitsstaat z.B. Deutschland und einer Tätigkeit im Ausland hat der Ansässigkeitsstaat (grundsätzlich) das Besteuerungsrecht, wenn die Tätigkeit nicht länger als 183 Tage im ausländischen Staat (z.B. Schweiz) ausgeübt wurde.
Heute geht es erstmal um den 1. Fall.
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