- Carsten Reineke
Grenzgänger Deutschland - Schweiz
Aktualisiert: 28. Nov 2018
Dies ist ein alter Blogeintrag: Hier der Link zur neuesten Fassung: Link


Allgemeine Informationen
Beantragung Grenzgängerausweis
Altersvorsorge in der Schweiz
Altersvorsorge in der Schweiz (Website schweizer Behörden)
Besteuerung
Besteuerung Grenzgänger - mit Links zu Formularen (Finanzamt Konstanz)
In diesem Formular bestätigt das deutsche Finanzamt dem Kantonalem Steueramt, dass der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist und besteuert wird. Das Kantonale Steueramt bestätigt dann für den Arbeitgeber in der Schweiz, dass der Steuerabzug nur mit dem ermäßigten Quellensteuersatz von maximal 4,5% vorgenommen werden muss (bei Grenzgänger aus der Schweiz nach Deutschland umgekehrt).
Formular Arbeitsaufnahme Grenzgänger
Die Angaben in diesem Formular dienen der Berechnung der Steuervorauszahlungen, die durch das zuständige deutsche Finanzamt durch Bescheid festgesetzt werden. Da der schweizer Arbeitgeber keine Lohnsteuer in Deutschland abführt wird die Einkommensteuer unterjährig durch Vorauszahlungen erhoben.
Formular zum Nachweis der Nicht-Rückkehr-Tage (Anlage NGre-3)
In diesem Formular kann der Arbeitnehmer die sogenannten Nicht-Rückkehr-Tage nachweisen. Kehr der Arbeitnehmer berufsbedingt an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an seinem Wohnort zurück, braucht die Grenzgängerregelung nicht mehr angewendet werden. Das Besteuerungsrecht hat dann der Tätigkeitsstaat (z.B. bei ausschließlicher Tätigkeit in der Schweiz, die Schweiz).
Der Arbeitgeber bestätigt die Angaben des Arbeitnehmers, dann bestätigt dass Kantonale Steueramt das Formular (dies dient dazu, dass das Kantonale Steueramt Kenntnis davon hat, dass die Schweiz das Besteuerungsrecht hat).
Text des Doppelbesteuerungsabkommens (Bundesfinanzministerium)
Art. 15a enthält die Grenzgängerregelung.
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