- Carsten Reineke
Linksammlung Grenzgänger Deutschland - Schweiz
Aktualisiert: 8. Sept 2018

Dies ist ein alter Blogeintrag: Hier der Link zur neusten Fassung: Link
Unten ein paar Links mit Informationen für Grenzgänger aus Deutschland in die Schweiz
Wir werden diese Sammlung laufend ergänzen.
Wer ist Grenzgänger?
Steuerrecht
Grenzgänger sind nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Schweiz Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, in der Schweiz arbeiten und dabei regelmäßig täglich an Ihren Wohnort in Deutschland zurückkehren. Als steuerliche Folge werden die Einkünfte des Grenzgängers in Deutschland besteuert. In der Schweiz wird lediglich eine Quellensteuer in Höhe von (maximal) 4,5% einbehalten, die auf die deutsche Steuer angerechnet werden kann (Art. 15a DBA).
Aufenthaltsrecht
Diese Definition unterscheidet sich von dem gleichnamigen Begriff im schweizer Aufenthaltsrecht (Grenzgängerbewilligung - Ausweis G). Nach der aufenthaltsrechtlichen Definition, werden als Grenzgänger Staatsangehörige der EU/EFTA bezeichnet, die sich in einem EU/EFTA-Staat aufhalten und in der Schweiz arbeiten (Stellenantritt oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit). Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens einmal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren.
Es ist also möglich, dass jemand mit einem Ausweis G steuerrechtlich nicht als Grenzgänger gilt oder das jemand mit einer anderen Aufenthaltsbewilligung (oder ein in Deutschland lebender schweizer Staatsbürger) steuerlich Grenzgänger ist.
Allgemeine Informationen
Beantragung Grenzgängerausweis
Altersvorsorge in der Schweiz
Altersvorsorge in der Schweiz (Website schweizer Behörden)
Besteuerung
Besteuerung Grenzgänger - mit Links zu Formularen (Finanzamt Konstanz)
In diesem Formular bestätigt das deutsche Finanzamt dem Kantonalem Steueramt, dass der Arbeitnehmer in Deutschland ansässig ist und besteuert wird. Das Kantonale Steueramt bestätigt dann für den Arbeitgeber in der Schweiz, dass der Steuerabzug nur mit dem ermäßigten Quellensteuersatz von maximal 4,5% vorgenommen werden muss (bei Grenzgänger aus der Schweiz nach Deutschland umgekehrt).
Formular Arbeitsaufnahme Grenzgänger
Die Angaben in diesem Formular dienen der Berechnung der Steuervorauszahlungen, die durch das zuständige deutsche Finanzamt durch Bescheid festgesetzt werden. Da der schweizer Arbeitgeber keine Lohnsteuer in Deutschland abführt wird die Einkommensteuer unterjährig durch Vorauszahlungen erhoben.
Formular zum Nachweis der Nicht-Rückkehr-Tage (Anlage NGre-3)
In diesem Formular kann der Arbeitnehmer die sogenannten Nicht-Rückkehr-Tage nachweisen. Kehr der Arbeitnehmer berufsbedingt an mehr als 60 Tagen im Jahr nicht an seinem Wohnort zurück, braucht die Grenzgängerregelung nicht mehr angewendet werden. Das Besteuerungsrecht hat dann der Tätigkeitsstaat (z.B. bei ausschließlicher Tätigkeit in der Schweiz, die Schweiz).
Der Arbeitgeber bestätigt die Angaben des Arbeitnehmers, dann bestätigt dass Kantonale Steueramt das Formular (dies dient dazu, dass das Kantonale Steueramt Kenntnis davon hat, dass die Schweiz das Besteuerungsrecht hat).
Text des Doppelbesteuerungsabkommens (Bundesfinanzministerium)
Art. 15a enthält die Grenzgängerregelung.
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